Anmeldungen
Ihre Kursanmeldung(en) senden Sie bitte möglichst umgehend bis spätestens 31. Oktober 2010 per email, über das Formular auf der website, per Post oder Fax an das FEA-Büro. Wir bitten Sie, auch eine Zweitwahl und ggf. auch eine Drittwahl anzugeben. Nach dem 31. Oktober 2011 erhalten Sie von uns eine Liste der Kurse, in denen noch Plätze frei sind.
Kursauswahl
Die drei FEA-Pflichtkurse wählen Sie bitte möglichst aus verschiedenen Fortbildungsbereichen. Während Ihrer FEA-Zeit können Sie nur an einer Auslandsfahrt teilnehmen.
Kursinformationen
Eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten Sie Ende November 2011.
Nähere Informationen über den FEA-Kurs, den Sie belegen werden, erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben ca. vier Wochen vor Beginn des Kurses.
Eigenbeteiligung
Laut Kirchlichem Amtsblatt Nr. 2/2007 gilt ab dem 1.4.2007 folgende Regelung:
„Die Eigenbeteiligung für die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung, die wenigstens eine Übernachtung einschließt, beträgt mindestens 8 Euro pro Tag für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nur bis zu 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sind, mindestens 12 Euro pro Tag für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die bis zu 75% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitzeit beschäftigt sind, und im Übrigen mindestens 15 Euro pro Tag. An- und Abreise gelten als ein Tag.“ Entsprechend werden Ihnen die Mindestsätze in Rechnung gestellt (32,00, 48,00, 60,00 Euro).
Absage
Bei einer Absage bis drei Wochen vor Beginn des Kurses erheben wir eine Ausfallgebühr von € 20,00. Bei einer kurzfristigen Absage oder bei Fernbleiben wird gesamte Betrag der für diesen Kurs vorgesehenen Eigenbeteiligung fällig, außer bei Vorlage einer Krankmeldung vor Kursbeginn.
Fahrtkosten
werden Ihnen gemäß den den Fortbildungsrichtlinien der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers bis zur Höhe des Bahn-Normaltarifs 2. Klasse erstattet.
ICE- Mehrkosten, Taxi- und Parkgebühren können von der FEA nicht übernommen werden.
Sollten Sie mit dem PKW fahren, werden die gefahrenen Kilometer in den entsprechenden Bahntarif umgerechnet; Kilometergeld wird Ihnen gemäß den Richtlinien nicht erstattet.